Das ECCHR hat zusammen mit dem Uzbek-German-Forum for Human Rights (UGF) eine OECD-Beschwerde gegen den deutschen Baumwollhändler Otto-Stadtlander-GmbH eingereicht. ECCHR und UGF werfen dem Unternehmen vor, gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verstoßen, da es Baumwolle aus Usbekistan einkauft, die mithilfe von Zwangs-Kinderarbeit geerntet wurde.
Zeitgleich wurden mit Partnern in Frankreich, der Schweiz und Großbritannien weitere OECD-Beschwerden gegen insgesamt sieben Unternehmen eingereicht. Damit soll verdeutlicht werden, dass es nicht um den Verstoß einzelner Unternehmen gegen die OECD-Richtlinien geht. Vielmehr handelt es sich um ein europäisches Problem: Viele Baumwollhändler in Europa stützen das System der Kinderarbeit in Usbekistan und profitieren von diesem.
In Usbekistan arbeiten Kinder unter unwürdigen Bedingungen in der Baumwollernte. Die Kinderarbeit in Usbekistan unterscheidet sich von den Formen der Kinderarbeit in anderen Regionen der Welt dadurch, dass der usbekische Staat den Einsatz der Kinder flächendeckend und systematisch organisiert. Der von den Baumwollhändlern an die verstaatlichten Handelsgesellschaften gezahlte Kaufpreis fließt zum größten Teil in die usbekische Staatskasse. Die Familien der betroffenen Kinder profitieren ebenso wenig davon wie die verarmten Baumwollbauern.
Die Baumwollhändler, die über langjährige und intensive Handelsbeziehungen nach Usbekistan verfügen, schaffen durch ihre verlässlichen Handelsbeziehungen mit den staatlichen Unternehmen für das usbekische Regime einen finanziellen Anreiz, das System der Zwangs-Kinderarbeit aufrechtzuerhalten. Hierfür sollen die Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden.
Quelle/Source: ECCHR, 25.10.2010